Einkommensteuerkampagne 2025: Neuerungen im Bereich Wohnen

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Einkommensteuerkampagne 2025: Neuerungen im Bereich Wohnen

Der April ist da – und mit ihm einer der wichtigsten Momente für viele: die Einkommensteuererklärung. Die Kampagne beginnt dieses Jahr am 2. April und endet am 30. Juni für alle, die sie über Renta WEB einreichen möchten.

Für dieses Jahr bringt die spanische Steuerbehörde einige Neuerungen mit sich, wie z. B. die Möglichkeit, Zahlungen über Bizum vorzunehmen – eine Maßnahme zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens. Weitere Neuerungen betreffen den Immobilienbereich, der in dieser Steuerperiode besonders wichtig ist, da es zahlreiche Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Immobilien und Vermietungen gibt.

Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen

Diese Abzüge sollen die Energieeffizienz des spanischen Wohnungsbestands verbessern, der laut dem Green Building Council España (GBCE) in einem schlechten Zustand ist: Über 80 % der Wohnungen haben eine Energieeffizienzklasse von E, F oder G.

Diese Steuervergünstigungen gelten ausschließlich für Eigentümer von Wohnungen, die entweder selbst bewohnt oder zur Vermietung vorgesehen sind – im letzteren Fall muss die Vermietung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen.

Abzug für Maßnahmen zur Reduzierung des Heiz- und Kühlbedarfs: Steuerpflichtige können bis zu 20 % der Kosten absetzen, sofern die Arbeiten eine Reduktion des Energiebedarfs um mindestens 7 % nachweisen. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 6. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2024 durchgeführt worden sein. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 5.000 Euro.

Abzug für Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs nicht erneuerbarer Primärenergie: Hier muss der Verbrauch um mindestens 30 % reduziert oder eine Energieeffizienzklasse von A oder B erreicht werden. Zu den Maßnahmen zählen z. B. der Austausch von Fenstern oder die Installation von Solarpaneelen. Die maximale Abzugsquote beträgt 40 % der Investitionskosten, bis zu einem Limit von 7.500 Euro. Gültig für den Hauptwohnsitz oder Wohnungen mit Vermietungsabsicht. Auch hier muss der Zeitraum 6. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2024 eingehalten werden.

Abzug für energetische Sanierungen an Wohngebäuden: Diese Maßnahme betrifft nur Gebäudekomplexe mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung. Die maximale Abzugsquote beträgt 60 %, mit einem jährlichen Limit von 5.000 Euro, das sich auf bis zu 15.000 Euro pro Wohnung erhöhen kann. Voraussetzung ist eine Reduktion des Verbrauchs nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % oder das Erreichen der Energieklasse A oder B.

Wichtig: Diese Steuervergünstigungen sind nicht miteinander kombinierbar und müssen durch Energieausweise vor und nach den Maßnahmen belegt werden.

Steuervergünstigungen bei der Vermietung von Immobilien

Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Einführung neuer Abzugssätze für Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, die ab Januar 2024 aktualisiert wurden.

– Abzug auf Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen mit gewöhnlichem Wohnsitz des Mieters: Seit 2024 gelten neue Reduktionssätze auf die positiven Erträge aus der Vermietung von Wohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden. Diese reichen von 50 % bis zu 90 %, je nach Fall.

90 % Abzug: Gilt für Vermieter, die den Mietpreis für Wohnungen in angespannten Wohngebieten im Vergleich zum vorherigen Vertrag um mindestens 5 % gesenkt haben.

70 % Abzug: Gilt bei erstmaliger Vermietung in angespannten Gebieten an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren. Alternativ kann der Abzug auch gelten, wenn der Mieter eine öffentliche Einrichtung oder eine gemeinnützige Organisation ist, die die Wohnung an schutzbedürftige Personen weitervermietet. Ebenso ist der Abzug möglich, wenn die Wohnung Teil eines öffentlichen Wohnprogramms mit Mietpreisbegrenzung ist.

60 % Abzug: Wenn keine der vorherigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Wohnung jedoch in den zwei Jahren vor Vertragsunterzeichnung saniert wurde.

50 % Abzug: Gilt, wenn keine der genannten Bedingungen zutreffen.

Es kann hilfreich sein zu prüfen, ob sich die Immobilie in einer angespannten Wohnzone befindet oder ob man Anspruch auf regionale Steuervergünstigungen hat – diese können sich ebenfalls positiv auf die Steuererklärung auswirken.

Regionale Steuervergünstigungen

Diese Abzüge sind mit den nationalen IRPF-Abzügen kombinierbar und variieren je nach autonomer Region.

Im Fall der Abzüge für Investitionen in Energieeffizienz bieten die Comunidad Valenciana und Murcia einen Zusatzabzug von 20 %, Galicien gewährt 15 % und weitere 5 %, wenn erneuerbare Energien oder Klimatisierungssysteme in der Hauptwohnung installiert wurden.

Auch bei Abzügen für die Vermietung von Hauptwohnsitzen bieten einige Regionen zusätzliche Sätze: Comunidad Valenciana und Andalusien gewähren 15 %, Katalonien, Asturien und Galicien 10 %, La Rioja 20 % und die Autonome Gemeinschaft Madrid bis zu 30 %.

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diego.gallego@urbanitae.com

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