Im Bereich der durch die Verordnung (EU) 2020/1503 geregelten Schwarmfinanzierung wird zwischen erfahrenen und unerfahrenen Anlegern unterschieden, um jeder Kategorie einen angemessenen Schutz zu bieten. Unerfahrene Anleger sind solche, die die finanziellen oder erfahrungsbezogenen Kriterien nicht erfüllen, um als erfahren eingestuft zu werden. Zu dieser Kategorie gehören in der Regel Kleinanleger oder Privatpersonen, die möglicherweise keine fundierten Kenntnisse der Finanzmärkte oder keine nennenswerte finanzielle Leistungsfähigkeit haben, um hohe Risiken einzugehen.
Da unerfahrene Anleger möglicherweise weniger mit den Risiken vertraut sind, die mit Investitionen in Crowdfunding-Plattformen verbunden sind, sieht die Verordnung eine Reihe spezifischer Schutzmaßnahmen für sie vor. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass diese Anleger die Risiken und Merkmale ihrer Investitionen vollständig verstehen, indem ihnen klare und angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden, die ihnen fundierte Investitionsentscheidungen ermöglichen.
Die Einstufung als unerfahrener Anleger im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1503 bietet eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, Anleger mit weniger Erfahrung oder finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Schwarmfinanzierung zu schützen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass diese Anleger umfassend über die Risiken und Merkmale der von ihnen getätigten Investitionen informiert sind. Diese Schutzmaßnahmen können jedoch auch bestimmte Einschränkungen oder zusätzliche Verfahren im Vergleich zu erfahrenen Anlegern mit sich bringen. Daher ist es für Anleger von entscheidender Bedeutung, ihre Einstufung und die damit verbundenen Auswirkungen bei der Teilnahme an Crowdfunding-Plattformen zu verstehen.