Die Verordnung (EU) 2020/1503 legt zwei Wege fest, um als erfahrener Anleger zu gelten:
Für juristische Personen ist die Erfüllung mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich:
Für natürliche Personen müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Der Antrag auf Einstufung als erfahrener Anleger muss ein Zertifikat enthalten, das die erfüllten Kriterien angibt, eine Erklärung, dass der Antragsteller sich der Folgen des Verlusts des Schutzes als unerfahrener Anleger bewusst ist, sowie eine Haftungserklärung über die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Als erfahrener Anleger anerkannt zu werden, ermöglicht den Zugang zu einem breiteren Spektrum an Investitionsmöglichkeiten auf Crowdfunding-Plattformen, mit weniger Einschränkungen und größerer Flexibilität. Diese Kategorie bringt jedoch einen geringeren regulatorischen Schutz mit sich, was bedeutet, dass der Anleger ein solides Verständnis der damit verbundenen Risiken und die finanzielle Fähigkeit zur Übernahme möglicher Verluste haben muss. Daher ist es entscheidend, dass Anleger ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihre finanzielle Situation sorgfältig bewerten, bevor sie diese Einstufung beantragen.