Nicht-erfahrener Anleger

Was sind sie?

Im Bereich der durch die Verordnung (EU) 2020/1503 geregelten Schwarmfinanzierung wird zwischen erfahrenen und unerfahrenen Anlegern unterschieden, um jeder Kategorie einen angemessenen Schutz zu bieten. Unerfahrene Anleger sind solche, die die finanziellen oder erfahrungsbezogenen Kriterien nicht erfüllen, um als erfahren eingestuft zu werden. Zu dieser Kategorie gehören in der Regel Kleinanleger oder Privatpersonen, die möglicherweise keine fundierten Kenntnisse der Finanzmärkte oder keine nennenswerte finanzielle Leistungsfähigkeit haben, um hohe Risiken einzugehen.

Da unerfahrene Anleger möglicherweise weniger mit den Risiken vertraut sind, die mit Investitionen in Crowdfunding-Plattformen verbunden sind, sieht die Verordnung eine Reihe spezifischer Schutzmaßnahmen für sie vor. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass diese Anleger die Risiken und Merkmale ihrer Investitionen vollständig verstehen, indem ihnen klare und angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden, die ihnen fundierte Investitionsentscheidungen ermöglichen.

Wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind

  • Anfängliche Überprüfung der Kenntnisse und Simulation der Verlusttragfähigkeit: Bevor ein Crowdfunding-Anbieter eine Investition eines unerfahrenen Investors annimmt, muss er beurteilen, ob der Investor über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um die damit verbundenen Risiken zu verstehen. Darüber hinaus sollte eine Simulation durchgeführt werden, um die Fähigkeit des Investors zur Tragfähigkeit finanzieller Verluste zu ermitteln.
  • Vorvertragliche Bedenkzeit: Unerfahrene Anleger haben Anspruch auf eine Bedenkzeit von mindestens vier Kalendertagen, während der sie ihr Investitionsangebot ohne Strafzahlung zurückziehen können.
  • Ausdrückliche Risikohinweise: Wenn nach der ersten Bewertung festgestellt wird, dass Crowdfunding-Dienstleistungen für einen unerfahrenen Anleger nicht geeignet sind, muss der Anbieter ihn ausdrücklich darauf hinweisen. Trotz des Hinweises kann der Anleger beschließen, die Investition zu tätigen, wobei er bestätigt, dass er den Hinweis erhalten und verstanden hat.
  • Empfohlene Investitionsgrenzen: Unerfahrenen Anlegern wird empfohlen, nicht mehr als 1.000 Euro oder 5 % ihres Nettovermögens in ein einzelnes Crowdfunding-Projekt zu investieren. Es steht Anlegern jedoch frei, höhere Beträge zu investieren, wenn sie dies wünschen.

Die Einstufung als unerfahrener Anleger im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1503 bietet eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, Anleger mit weniger Erfahrung oder finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Schwarmfinanzierung zu schützen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass diese Anleger umfassend über die Risiken und Merkmale der von ihnen getätigten Investitionen informiert sind. Diese Schutzmaßnahmen können jedoch auch bestimmte Einschränkungen oder zusätzliche Verfahren im Vergleich zu erfahrenen Anlegern mit sich bringen. Daher ist es für Anleger von entscheidender Bedeutung, ihre Einstufung und die damit verbundenen Auswirkungen bei der Teilnahme an Crowdfunding-Plattformen zu verstehen.

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